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Abfertigung Neu
Die Neuordnung der
Abfertigungsansprüche
01.07.2002
Per 01.01.2003 tritt das neue Betriebliche
Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) in Kraft, das die Neuordnung der Abfertigungsansprüche
regelt.
Alle Arbeitsverhältnisse, die nach dem
31.12.2002 neu abgeschlossen werden, unterliegen zwingend diesen Vorschriften.
Für bestehende Arbeitsverhältnisse ist ein Übertritt in das neue System bei
Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und -nehmer möglich.
Eine Vielzahl an Produkten zur Abdeckung der
Ansprüche überschwemmt mittlerweile den Markt. Als Ihr Versicherungsmakler beobachten wir
den Markt und können so unseren Kunden das für sie jeweils
geeignetste Produkt auswählen und ihnen eine maßgeschneiderte Lösung vorschlagen.
Wenn Sie Fragen zum Thema ABFERTIGUNG NEU
haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen oder schreiben Sie uns unter office@tup.at
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