TIEFENBACHER & PARTNER
Gesellschaft mbH

 

 

 

Abfertigung Neu

Die Neuordnung der Abfertigungsansprüche

01.07.2002

Per 01.01.2003 tritt das neue Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) in Kraft, das die Neuordnung der Abfertigungsansprüche regelt.

Alle Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31.12.2002 neu abgeschlossen werden, unterliegen zwingend diesen Vorschriften. Für bestehende Arbeitsverhältnisse ist ein Übertritt in das neue System bei Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und -nehmer möglich.

Eine Vielzahl an Produkten zur Abdeckung der Ansprüche überschwemmt mittlerweile den Markt. Als Ihr Versicherungsmakler beobachten wir den Markt und können so unseren Kunden das für sie jeweils geeignetste Produkt auswählen und ihnen eine maßgeschneiderte Lösung vorschlagen.

Wenn Sie Fragen zum Thema ABFERTIGUNG NEU haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen oder schreiben Sie uns unter office@tup.at


Stand per 28. Oktober 2002

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